Meine Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), das zum 01. Juli 2004 die vorher
gültige Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) abgelöst hat.
Innerhalb des gesetzlichen Rahmens sind individuelle Vereinbarungen
möglich.
Dies heißt z.B.
Ich berate Sie kostenlos über den zu erwartenden finanziellen Aufwand.
Die Kosten für eine erste Beratung belaufen sich bei Verbrauchern lt. Gesetz auf max. 190 Euro zzgl. MwSt.
In meiner Kanzlei betragen Sie aufwandsabhängig i.d.R. 50 - 100 Euro zzgl. MwSt.
Abrechnung über die Staatskasse in Form von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, wenn die
Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung haben Sie freie Anwaltswahl. Die Versicherung übernimmt
nach erfolgter Deckungszusage sämtliche Kosten abzgl. einer evtl. vereinbarten Selbstbesteiligung.